Zahnarztkosten-Rechner

Festzuschuss Befund 6.9

Die Krankenkasse zahlt bei Befund 6.9 94,07 €, mit Bonusheft bis 117,59 €, im Härtefall 156,79 € (gültig ab 01.01.2026).

Befund

Wiederherstellungsbedürftige Facette/Verblendung (auch wiedereinsetzbar oder erneuerungsbedürftig) im Verblendbereich an einer Krone, einem Sekundärteleskop einem Brückenanker oder einem Brückenglied, je Verblendung

Gruppe 6: Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz

Festzuschuss nach Bonus

StufeAnteilFestzuschuss
ohne Bonusheft60 %94,07 €
Bonusheft 5 Jahre70 %109,75 €
Bonusheft 10 Jahre75 %117,59 €
Härtefall100 %156,79 €

Woraus sich der Betrag ergibt

Zahnärztliches Honorar der Regelversorgung50,33 €
Material- und Laborkosten der Regelversorgung106,46 €
Regelversorgung gesamt (= 100 %)156,79 €

Eigenanteil = Rechnungsbetrag − Festzuschuss. Bei einer Versorgung über die Regelversorgung hinaus bleibt der Festzuschuss gleich, den Mehrbetrag tragen Sie selbst.

Weitere Befunde dieser Gruppe

Alle Festzuschüsse · GOZ-Nummern mit Preis

Stand: 2026-11-08. Quelle: GKV-Spitzenverband; Festzuschuss-Richtlinie (G-BA).

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Festzuschuss für Befund 6.9?

94,07 € ohne Bonusheft, 109,75 € mit 5 Jahren, 117,59 € mit 10 Jahren Bonusheft und 156,79 € im Härtefall (gültig ab 01.01.2026).

Was kostet die Regelversorgung bei Befund 6.9?

Die Regelversorgung ist mit 156,79 € bewertet: 50,33 € zahnärztliches Honorar und 106,46 € Material- und Laborkosten. Der Festzuschuss ist ein fester Anteil davon, unabhängig von der tatsächlich gewählten Versorgung.