Festzuschuss Befund 6.5
Die Krankenkasse zahlt bei Befund 6.5 147,08 €, mit Bonusheft bis 183,86 €, im Härtefall 245,14 € (gültig ab 01.01.2026).
Befund
Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung im gegossenen Metallbereich, je Prothese 6.5.1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger 0,00 48,34 48,34 29,00 33,84 36,26 48,34 herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung im gegossenen Metallbereich, je Prothese
Gruppe 6: Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz
Festzuschuss nach Bonus
| Stufe | Anteil | Festzuschuss |
|---|---|---|
| ohne Bonusheft | 60 % | 147,08 € |
| Bonusheft 5 Jahre | 70 % | 171,60 € |
| Bonusheft 10 Jahre | 75 % | 183,86 € |
| Härtefall | 100 % | 245,14 € |
Woraus sich der Betrag ergibt
| Zahnärztliches Honorar der Regelversorgung | 65,88 € |
| Material- und Laborkosten der Regelversorgung | 179,26 € |
| Regelversorgung gesamt (= 100 %) | 245,14 € |
|---|
Eigenanteil = Rechnungsbetrag − Festzuschuss. Bei einer Versorgung über die Regelversorgung hinaus bleibt der Festzuschuss gleich, den Mehrbetrag tragen Sie selbst.
Weitere Befunde dieser Gruppe
- Befund 6.0: Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger her
- Befund 6.1: Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger her
- Befund 6.2: Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger her
- Befund 6.3: Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger her
- Befund 6.4: Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehm
- Befund 6.6: Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese
- Befund 6.7: Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalem Zahnersatz oder schleimhautgetra
- Befund 6.8: Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn 6.8.1 Wie
- Befund 6.9: Wiederherstellungsbedürftige Facette/Verblendung (auch wiedereinsetzbar oder erneuerungsbe
- Befund 6.10: Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop, je Zahn
Alle Festzuschüsse · GOZ-Nummern mit Preis
Stand: 2026-11-08. Quelle: GKV-Spitzenverband; Festzuschuss-Richtlinie (G-BA).
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Festzuschuss für Befund 6.5?
147,08 € ohne Bonusheft, 171,60 € mit 5 Jahren, 183,86 € mit 10 Jahren Bonusheft und 245,14 € im Härtefall (gültig ab 01.01.2026).
Was kostet die Regelversorgung bei Befund 6.5?
Die Regelversorgung ist mit 245,14 € bewertet: 65,88 € zahnärztliches Honorar und 179,26 € Material- und Laborkosten. Der Festzuschuss ist ein fester Anteil davon, unabhängig von der tatsächlich gewählten Versorgung.