Festzuschuss Befund 6.4
Die Krankenkasse zahlt bei Befund 6.4 101,46 €, mit Bonusheft bis 126,83 €, im Härtefall 169,10 € (gültig ab 01.01.2026).
Befund
Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn 6.4.1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger 0,00 33,08 33,08 19,85 23,16 24,81 33,08 herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn
Gruppe 6: Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz
Festzuschuss nach Bonus
| Stufe | Anteil | Festzuschuss |
|---|---|---|
| ohne Bonusheft | 60 % | 101,46 € |
| Bonusheft 5 Jahre | 70 % | 118,37 € |
| Bonusheft 10 Jahre | 75 % | 126,83 € |
| Härtefall | 100 % | 169,10 € |
Woraus sich der Betrag ergibt
| Zahnärztliches Honorar der Regelversorgung | 61,22 € |
| Material- und Laborkosten der Regelversorgung | 107,88 € |
| Regelversorgung gesamt (= 100 %) | 169,10 € |
|---|
Eigenanteil = Rechnungsbetrag − Festzuschuss. Bei einer Versorgung über die Regelversorgung hinaus bleibt der Festzuschuss gleich, den Mehrbetrag tragen Sie selbst.
Weitere Befunde dieser Gruppe
- Befund 6.0: Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger her
- Befund 6.1: Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger her
- Befund 6.2: Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger her
- Befund 6.3: Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger her
- Befund 6.5: Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehm
- Befund 6.6: Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese
- Befund 6.7: Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalem Zahnersatz oder schleimhautgetra
- Befund 6.8: Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn 6.8.1 Wie
- Befund 6.9: Wiederherstellungsbedürftige Facette/Verblendung (auch wiedereinsetzbar oder erneuerungsbe
- Befund 6.10: Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop, je Zahn
Alle Festzuschüsse · GOZ-Nummern mit Preis
Stand: 2026-11-08. Quelle: GKV-Spitzenverband; Festzuschuss-Richtlinie (G-BA).
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Festzuschuss für Befund 6.4?
101,46 € ohne Bonusheft, 118,37 € mit 5 Jahren, 126,83 € mit 10 Jahren Bonusheft und 169,10 € im Härtefall (gültig ab 01.01.2026).
Was kostet die Regelversorgung bei Befund 6.4?
Die Regelversorgung ist mit 169,10 € bewertet: 61,22 € zahnärztliches Honorar und 107,88 € Material- und Laborkosten. Der Festzuschuss ist ein fester Anteil davon, unabhängig von der tatsächlich gewählten Versorgung.