Methodik und Quellen
Berechnet nach der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und den amtlichen Festzuschüssen der Krankenkassen. Stand der Daten: 08.11.2026.
So rechnen wir
- Gebühr = Punktzahl der GOZ-Nummer × Punktwert 5,62421 Cent × Steigerungsfaktor (§ 5 GOZ).
- Gezeigt werden der 1,0-fache, der übliche 2,3-fache und der Höchstsatz 3,5-fach; über 2,3 ist eine schriftliche Begründung nötig.
- Typische Behandlungen sind aus einzelnen GOZ-Nummern zusammengesetzt; die Zusammensetzung ist eine Annahme und je Seite offengelegt.
- Festzuschuss der Krankenkasse je Befund laut amtlicher Tabelle: 60 % ohne Bonus, 70 % mit 5 Jahren Bonusheft, 75 % mit 10 Jahren, 100 % im Härtefall; Eigenanteil = Rechnung − Festzuschuss.
- Nicht enthalten: Material- und Laborkosten, Anästhesie, Röntgen – darauf weist jede Seite hin.
Alle Quellen
| Quelle | Art | geprüft |
|---|---|---|
| GKV-Spitzenverband: Festzuschussbeträge ab 01.01.2026 (45 Befunde) | amtlich | 08.11.2026 |
| G-BA: Festzuschuss-Richtlinie | amtlich | 08.11.2026 |
| Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Gebührenverzeichnis (Anlage 1), alle 209 Nummern | amtlich | 08.11.2026 |
| § 5 GOZ: Bemessung der Gebühren (Faktor 1,0–3,5, Schwelle 2,3) | amtlich | 08.11.2026 |
Grundsätze
- Jede Zahl wird aus den Datendateien berechnet, nie von Hand eingetippt. Fehlerhafte Daten verhindern die Veröffentlichung.
- Fehlt eine belastbare Quelle, nennen wir keine Zahl, statt zu schätzen. Veröffentlichte Angaben Dritter sind als solche gekennzeichnet.
- Ändert sich ein Gesetz oder eine Quelle, aktualisieren wir die Daten und das Prüfdatum.
- Fehler gefunden? Bitte per E-Mail an die Adresse im Impressum.