Zahnarztkosten-Rechner

Festzuschuss Befund 6.2

Die Krankenkasse zahlt bei Befund 6.2 95,02 €, mit Bonusheft bis 118,77 €, im Härtefall 158,36 € (gültig ab 01.01.2026).

Befund

Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Notwendigkeit der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese

Gruppe 6: Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz

Festzuschuss nach Bonus

StufeAnteilFestzuschuss
ohne Bonusheft60 %95,02 €
Bonusheft 5 Jahre70 %110,85 €
Bonusheft 10 Jahre75 %118,77 €
Härtefall100 %158,36 €

Woraus sich der Betrag ergibt

Zahnärztliches Honorar der Regelversorgung60,03 €
Material- und Laborkosten der Regelversorgung98,33 €
Regelversorgung gesamt (= 100 %)158,36 €

Eigenanteil = Rechnungsbetrag − Festzuschuss. Bei einer Versorgung über die Regelversorgung hinaus bleibt der Festzuschuss gleich, den Mehrbetrag tragen Sie selbst.

Weitere Befunde dieser Gruppe

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Stand: 2026-11-08. Quelle: GKV-Spitzenverband; Festzuschuss-Richtlinie (G-BA).

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Festzuschuss für Befund 6.2?

95,02 € ohne Bonusheft, 110,85 € mit 5 Jahren, 118,77 € mit 10 Jahren Bonusheft und 158,36 € im Härtefall (gültig ab 01.01.2026).

Was kostet die Regelversorgung bei Befund 6.2?

Die Regelversorgung ist mit 158,36 € bewertet: 60,03 € zahnärztliches Honorar und 98,33 € Material- und Laborkosten. Der Festzuschuss ist ein fester Anteil davon, unabhängig von der tatsächlich gewählten Versorgung.