Zahnarztkosten-Rechner

Festzuschuss Befund 6.8

Die Krankenkasse zahlt bei Befund 6.8 16,97 €, mit Bonusheft bis 21,21 €, im Härtefall 28,28 € (gültig ab 01.01.2026).

Befund

Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn 6.8.1 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender Zahnersatz, 61,35 18,75 80,10 48,06 56,07 60,08 80,10 je Flügel einer Adhäsivbrücke

Gruppe 6: Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz

Festzuschuss nach Bonus

StufeAnteilFestzuschuss
ohne Bonusheft60 %16,97 €
Bonusheft 5 Jahre70 %19,80 €
Bonusheft 10 Jahre75 %21,21 €
Härtefall100 %28,28 €

Woraus sich der Betrag ergibt

Zahnärztliches Honorar der Regelversorgung27,31 €
Material- und Laborkosten der Regelversorgung0,97 €
Regelversorgung gesamt (= 100 %)28,28 €

Eigenanteil = Rechnungsbetrag − Festzuschuss. Bei einer Versorgung über die Regelversorgung hinaus bleibt der Festzuschuss gleich, den Mehrbetrag tragen Sie selbst.

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Alle Festzuschüsse · GOZ-Nummern mit Preis

Stand: 2026-11-08. Quelle: GKV-Spitzenverband; Festzuschuss-Richtlinie (G-BA).

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Festzuschuss für Befund 6.8?

16,97 € ohne Bonusheft, 19,80 € mit 5 Jahren, 21,21 € mit 10 Jahren Bonusheft und 28,28 € im Härtefall (gültig ab 01.01.2026).

Was kostet die Regelversorgung bei Befund 6.8?

Die Regelversorgung ist mit 28,28 € bewertet: 27,31 € zahnärztliches Honorar und 0,97 € Material- und Laborkosten. Der Festzuschuss ist ein fester Anteil davon, unabhängig von der tatsächlich gewählten Versorgung.