Festzuschuss Befund 6.1
Die Krankenkasse zahlt bei Befund 6.1 58,04 €, mit Bonusheft bis 72,55 €, im Härtefall 96,73 € (gültig ab 01.01.2026).
Befund
Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung, je Prothese
Gruppe 6: Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz
Festzuschuss nach Bonus
| Stufe | Anteil | Festzuschuss |
|---|---|---|
| ohne Bonusheft | 60 % | 58,04 € |
| Bonusheft 5 Jahre | 70 % | 67,71 € |
| Bonusheft 10 Jahre | 75 % | 72,55 € |
| Härtefall | 100 % | 96,73 € |
Woraus sich der Betrag ergibt
| Zahnärztliches Honorar der Regelversorgung | 35,67 € |
| Material- und Laborkosten der Regelversorgung | 61,06 € |
| Regelversorgung gesamt (= 100 %) | 96,73 € |
|---|
Eigenanteil = Rechnungsbetrag − Festzuschuss. Bei einer Versorgung über die Regelversorgung hinaus bleibt der Festzuschuss gleich, den Mehrbetrag tragen Sie selbst.
Weitere Befunde dieser Gruppe
- Befund 6.0: Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger her
- Befund 6.2: Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger her
- Befund 6.3: Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger her
- Befund 6.4: Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehm
- Befund 6.5: Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehm
- Befund 6.6: Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese
- Befund 6.7: Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalem Zahnersatz oder schleimhautgetra
- Befund 6.8: Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn 6.8.1 Wie
- Befund 6.9: Wiederherstellungsbedürftige Facette/Verblendung (auch wiedereinsetzbar oder erneuerungsbe
- Befund 6.10: Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop, je Zahn
Alle Festzuschüsse · GOZ-Nummern mit Preis
Stand: 2026-11-08. Quelle: GKV-Spitzenverband; Festzuschuss-Richtlinie (G-BA).
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Festzuschuss für Befund 6.1?
58,04 € ohne Bonusheft, 67,71 € mit 5 Jahren, 72,55 € mit 10 Jahren Bonusheft und 96,73 € im Härtefall (gültig ab 01.01.2026).
Was kostet die Regelversorgung bei Befund 6.1?
Die Regelversorgung ist mit 96,73 € bewertet: 35,67 € zahnärztliches Honorar und 61,06 € Material- und Laborkosten. Der Festzuschuss ist ein fester Anteil davon, unabhängig von der tatsächlich gewählten Versorgung.