Zahnarztkosten-Rechner

GOZ 0500: Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurg…

GOZ 0500 kostet 51,74 € beim üblichen 2,3-fachen Satz – zwischen 22,50 € (1,0-fach) und 78,74 € (3,5-fach). Die Nummer ist mit 400 Punkten bewertet (L. Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich-chirurgischen Leistungen).

Amtlicher Leistungstext

Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind, oder zu den Leistungen nach den Nummern 4090 oder 4130 Der Zuschlag nach der Nummer 0500 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig. Der Zuschlag nach der Nummer 0500 ist neben den Zuschlägen nach den Nummern 0510 bis 0530 nicht berechnungsfähig.

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBetragHinweis
1,0-fach22,50 €Mindestsatz
1,5-fach33,75 €
1,8-fach40,49 €
2,3-fach51,74 €Schwellenwert, üblich
2,5-fach56,24 €nur mit Begründung
3,0-fach67,49 €nur mit Begründung
3,5-fach78,74 €Höchstsatz ohne Vereinbarung

Rechenweg: 400 Punkte × 5,62421 Cent × Faktor, kaufmännisch auf Cent gerundet. Ohne Material- und Laborkosten (§ 4 und § 9 GOZ).

Weitere Nummern in diesem Abschnitt

← GOZ 9170 · alle Nummern · GOZ 0510 →

Stand: 2026-11-08. Quelle: GOZ, Anlage 1; Regeln: § 5 GOZ.

Häufige Fragen

Was kostet GOZ 0500?

51,74 € beim üblichen 2,3-fachen Satz (400 Punkte × 5,62421 Cent × 2,3). Die Spanne reicht von 22,50 € (1,0-fach) bis 78,74 € (3,5-fach).

Darf der Zahnarzt GOZ 0500 höher als 2,3-fach berechnen?

Ja, bis 3,5-fach (78,74 €), aber nur mit schriftlicher, auf den Einzelfall bezogener Begründung auf der Rechnung (§ 5 Abs. 2 und § 10 Abs. 3 GOZ). Darüber nur mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung (§ 2 GOZ).