Festzuschuss Befund 4.7
Die Krankenkasse zahlt bei Befund 4.7 65,29 €, mit Bonusheft bis 81,62 €, im Härtefall 108,82 € (gültig ab 01.01.2026).
Befund
Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (15-25 und 34-44), Zuschlag je Ankerzahn
Gruppe 4: Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser Kiefer
Festzuschuss nach Bonus
| Stufe | Anteil | Festzuschuss |
|---|---|---|
| ohne Bonusheft | 60 % | 65,29 € |
| Bonusheft 5 Jahre | 70 % | 76,17 € |
| Bonusheft 10 Jahre | 75 % | 81,62 € |
| Härtefall | 100 % | 108,82 € |
Woraus sich der Betrag ergibt
| Zahnärztliches Honorar der Regelversorgung | 0,00 € |
| Material- und Laborkosten der Regelversorgung | 108,82 € |
| Regelversorgung gesamt (= 100 %) | 108,82 € |
|---|
Eigenanteil = Rechnungsbetrag − Festzuschuss. Bei einer Versorgung über die Regelversorgung hinaus bleibt der Festzuschuss gleich, den Mehrbetrag tragen Sie selbst.
Weitere Befunde dieser Gruppe
- Befund 4.1: Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer
- Befund 4.2: Zahnloser Oberkiefer
- Befund 4.3: Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer
- Befund 4.4: Zahnloser Unterkiefer
- Befund 4.5: Notwendigkeit einer Metallbasis, Zuschlag je Kiefer
- Befund 4.6: Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung
- Befund 4.8: Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Notwendigkeit einer dentalen Verankerung dur
- Befund 4.9: Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer bei der Versorgung mit Totalprothesen un
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Stand: 2026-11-08. Quelle: GKV-Spitzenverband; Festzuschuss-Richtlinie (G-BA).
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Festzuschuss für Befund 4.7?
65,29 € ohne Bonusheft, 76,17 € mit 5 Jahren, 81,62 € mit 10 Jahren Bonusheft und 108,82 € im Härtefall (gültig ab 01.01.2026).
Was kostet die Regelversorgung bei Befund 4.7?
Die Regelversorgung ist mit 108,82 € bewertet: 0,00 € zahnärztliches Honorar und 108,82 € Material- und Laborkosten. Der Festzuschuss ist ein fester Anteil davon, unabhängig von der tatsächlich gewählten Versorgung.