Festzuschuss Befund 4.2
Die Krankenkasse zahlt bei Befund 4.2 576,44 €, mit Bonusheft bis 720,56 €, im Härtefall 960,74 € (gültig ab 01.01.2026).
Befund
Zahnloser Oberkiefer
Gruppe 4: Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser Kiefer
Festzuschuss nach Bonus
| Stufe | Anteil | Festzuschuss |
|---|---|---|
| ohne Bonusheft | 60 % | 576,44 € |
| Bonusheft 5 Jahre | 70 % | 672,52 € |
| Bonusheft 10 Jahre | 75 % | 720,56 € |
| Härtefall | 100 % | 960,74 € |
Woraus sich der Betrag ergibt
| Zahnärztliches Honorar der Regelversorgung | 369,77 € |
| Material- und Laborkosten der Regelversorgung | 590,97 € |
| Regelversorgung gesamt (= 100 %) | 960,74 € |
|---|
Eigenanteil = Rechnungsbetrag − Festzuschuss. Bei einer Versorgung über die Regelversorgung hinaus bleibt der Festzuschuss gleich, den Mehrbetrag tragen Sie selbst.
Weitere Befunde dieser Gruppe
- Befund 4.1: Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer
- Befund 4.3: Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer
- Befund 4.4: Zahnloser Unterkiefer
- Befund 4.5: Notwendigkeit einer Metallbasis, Zuschlag je Kiefer
- Befund 4.6: Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung
- Befund 4.7: Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (15-25 und 34-44), Zuschlag je Ankerzah
- Befund 4.8: Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Notwendigkeit einer dentalen Verankerung dur
- Befund 4.9: Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer bei der Versorgung mit Totalprothesen un
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Stand: 2026-11-08. Quelle: GKV-Spitzenverband; Festzuschuss-Richtlinie (G-BA).
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Festzuschuss für Befund 4.2?
576,44 € ohne Bonusheft, 672,52 € mit 5 Jahren, 720,56 € mit 10 Jahren Bonusheft und 960,74 € im Härtefall (gültig ab 01.01.2026).
Was kostet die Regelversorgung bei Befund 4.2?
Die Regelversorgung ist mit 960,74 € bewertet: 369,77 € zahnärztliches Honorar und 590,97 € Material- und Laborkosten. Der Festzuschuss ist ein fester Anteil davon, unabhängig von der tatsächlich gewählten Versorgung.