Zahnarztkosten-Rechner

Festzuschuss Befund 4.6

Die Krankenkasse zahlt bei Befund 4.6 410,51 €, mit Bonusheft bis 513,14 €, im Härtefall 684,18 € (gültig ab 01.01.2026).

Befund

Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung vorsieht, je Ankerzahn

Gruppe 4: Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser Kiefer

Festzuschuss nach Bonus

StufeAnteilFestzuschuss
ohne Bonusheft60 %410,51 €
Bonusheft 5 Jahre70 %478,93 €
Bonusheft 10 Jahre75 %513,14 €
Härtefall100 %684,18 €

Woraus sich der Betrag ergibt

Zahnärztliches Honorar der Regelversorgung267,68 €
Material- und Laborkosten der Regelversorgung416,50 €
Regelversorgung gesamt (= 100 %)684,18 €

Eigenanteil = Rechnungsbetrag − Festzuschuss. Bei einer Versorgung über die Regelversorgung hinaus bleibt der Festzuschuss gleich, den Mehrbetrag tragen Sie selbst.

Weitere Befunde dieser Gruppe

Alle Festzuschüsse · GOZ-Nummern mit Preis

Stand: 2026-11-08. Quelle: GKV-Spitzenverband; Festzuschuss-Richtlinie (G-BA).

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Festzuschuss für Befund 4.6?

410,51 € ohne Bonusheft, 478,93 € mit 5 Jahren, 513,14 € mit 10 Jahren Bonusheft und 684,18 € im Härtefall (gültig ab 01.01.2026).

Was kostet die Regelversorgung bei Befund 4.6?

Die Regelversorgung ist mit 684,18 € bewertet: 267,68 € zahnärztliches Honorar und 416,50 € Material- und Laborkosten. Der Festzuschuss ist ein fester Anteil davon, unabhängig von der tatsächlich gewählten Versorgung.