Festzuschuss Befund 5.3
Die Krankenkasse zahlt bei Befund 5.3 354,79 €, mit Bonusheft bis 443,49 €, im Härtefall 591,32 € (gültig ab 01.01.2026).
Befund
Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer
Gruppe 5: Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist
Festzuschuss nach Bonus
| Stufe | Anteil | Festzuschuss |
|---|---|---|
| ohne Bonusheft | 60 % | 354,79 € |
| Bonusheft 5 Jahre | 70 % | 413,92 € |
| Bonusheft 10 Jahre | 75 % | 443,49 € |
| Härtefall | 100 % | 591,32 € |
Woraus sich der Betrag ergibt
| Zahnärztliches Honorar der Regelversorgung | 159,61 € |
| Material- und Laborkosten der Regelversorgung | 431,71 € |
| Regelversorgung gesamt (= 100 %) | 591,32 € |
|---|
Eigenanteil = Rechnungsbetrag − Festzuschuss. Bei einer Versorgung über die Regelversorgung hinaus bleibt der Festzuschuss gleich, den Mehrbetrag tragen Sie selbst.
Weitere Befunde dieser Gruppe
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Stand: 2026-11-08. Quelle: GKV-Spitzenverband; Festzuschuss-Richtlinie (G-BA).
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Festzuschuss für Befund 5.3?
354,79 € ohne Bonusheft, 413,92 € mit 5 Jahren, 443,49 € mit 10 Jahren Bonusheft und 591,32 € im Härtefall (gültig ab 01.01.2026).
Was kostet die Regelversorgung bei Befund 5.3?
Die Regelversorgung ist mit 591,32 € bewertet: 159,61 € zahnärztliches Honorar und 431,71 € Material- und Laborkosten. Der Festzuschuss ist ein fester Anteil davon, unabhängig von der tatsächlich gewählten Versorgung.