Festzuschuss Befund 5.2
Die Krankenkasse zahlt bei Befund 5.2 273,56 €, mit Bonusheft bis 341,96 €, im Härtefall 455,94 € (gültig ab 01.01.2026).
Befund
Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer
Gruppe 5: Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist
Festzuschuss nach Bonus
| Stufe | Anteil | Festzuschuss |
|---|---|---|
| ohne Bonusheft | 60 % | 273,56 € |
| Bonusheft 5 Jahre | 70 % | 319,16 € |
| Bonusheft 10 Jahre | 75 % | 341,96 € |
| Härtefall | 100 % | 455,94 € |
Woraus sich der Betrag ergibt
| Zahnärztliches Honorar der Regelversorgung | 116,74 € |
| Material- und Laborkosten der Regelversorgung | 339,20 € |
| Regelversorgung gesamt (= 100 %) | 455,94 € |
|---|
Eigenanteil = Rechnungsbetrag − Festzuschuss. Bei einer Versorgung über die Regelversorgung hinaus bleibt der Festzuschuss gleich, den Mehrbetrag tragen Sie selbst.
Weitere Befunde dieser Gruppe
- Befund 5.1: Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültig
- Befund 5.3: Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige
- Befund 5.4: Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofo
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Stand: 2026-11-08. Quelle: GKV-Spitzenverband; Festzuschuss-Richtlinie (G-BA).
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Festzuschuss für Befund 5.2?
273,56 € ohne Bonusheft, 319,16 € mit 5 Jahren, 341,96 € mit 10 Jahren Bonusheft und 455,94 € im Härtefall (gültig ab 01.01.2026).
Was kostet die Regelversorgung bei Befund 5.2?
Die Regelversorgung ist mit 455,94 € bewertet: 116,74 € zahnärztliches Honorar und 339,20 € Material- und Laborkosten. Der Festzuschuss ist ein fester Anteil davon, unabhängig von der tatsächlich gewählten Versorgung.