Festzuschuss Befund 3.2
Die Krankenkasse zahlt bei Befund 3.2 400,75 €, mit Bonusheft bis 500,93 €, im Härtefall 667,91 € (gültig ab 01.01.2026).
Befund
a) Beidseitig bis zu den Eckzähnen oder bis zu den ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe, b) einseitig bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, c) beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit jeweils mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung wenn die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung vorsieht, auch für frontal unterbrochene Zahnreihe, je Eckzahn oder erstem Prämolar. Der Befund ist zweimal je Kiefer ansetzbar.
Gruppe 3: Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen
Festzuschuss nach Bonus
| Stufe | Anteil | Festzuschuss |
|---|---|---|
| ohne Bonusheft | 60 % | 400,75 € |
| Bonusheft 5 Jahre | 70 % | 467,54 € |
| Bonusheft 10 Jahre | 75 % | 500,93 € |
| Härtefall | 100 % | 667,91 € |
Woraus sich der Betrag ergibt
| Zahnärztliches Honorar der Regelversorgung | 272,82 € |
| Material- und Laborkosten der Regelversorgung | 395,09 € |
| Regelversorgung gesamt (= 100 %) | 667,91 € |
|---|
Eigenanteil = Rechnungsbetrag − Festzuschuss. Bei einer Versorgung über die Regelversorgung hinaus bleibt der Festzuschuss gleich, den Mehrbetrag tragen Sie selbst.
Weitere Befunde dieser Gruppe
- Befund 3.1: Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen
Alle Festzuschüsse · GOZ-Nummern mit Preis
Stand: 2026-11-08. Quelle: GKV-Spitzenverband; Festzuschuss-Richtlinie (G-BA).
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Festzuschuss für Befund 3.2?
400,75 € ohne Bonusheft, 467,54 € mit 5 Jahren, 500,93 € mit 10 Jahren Bonusheft und 667,91 € im Härtefall (gültig ab 01.01.2026).
Was kostet die Regelversorgung bei Befund 3.2?
Die Regelversorgung ist mit 667,91 € bewertet: 272,82 € zahnärztliches Honorar und 395,09 € Material- und Laborkosten. Der Festzuschuss ist ein fester Anteil davon, unabhängig von der tatsächlich gewählten Versorgung.