Zahnarztkosten-Rechner

Festzuschuss Befund 3.2

Die Krankenkasse zahlt bei Befund 3.2 400,75 €, mit Bonusheft bis 500,93 €, im Härtefall 667,91 € (gültig ab 01.01.2026).

Befund

a) Beidseitig bis zu den Eckzähnen oder bis zu den ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe, b) einseitig bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, c) beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit jeweils mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung wenn die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung vorsieht, auch für frontal unterbrochene Zahnreihe, je Eckzahn oder erstem Prämolar. Der Befund ist zweimal je Kiefer ansetzbar.

Gruppe 3: Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen

Festzuschuss nach Bonus

StufeAnteilFestzuschuss
ohne Bonusheft60 %400,75 €
Bonusheft 5 Jahre70 %467,54 €
Bonusheft 10 Jahre75 %500,93 €
Härtefall100 %667,91 €

Woraus sich der Betrag ergibt

Zahnärztliches Honorar der Regelversorgung272,82 €
Material- und Laborkosten der Regelversorgung395,09 €
Regelversorgung gesamt (= 100 %)667,91 €

Eigenanteil = Rechnungsbetrag − Festzuschuss. Bei einer Versorgung über die Regelversorgung hinaus bleibt der Festzuschuss gleich, den Mehrbetrag tragen Sie selbst.

Weitere Befunde dieser Gruppe

Alle Festzuschüsse · GOZ-Nummern mit Preis

Stand: 2026-11-08. Quelle: GKV-Spitzenverband; Festzuschuss-Richtlinie (G-BA).

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Festzuschuss für Befund 3.2?

400,75 € ohne Bonusheft, 467,54 € mit 5 Jahren, 500,93 € mit 10 Jahren Bonusheft und 667,91 € im Härtefall (gültig ab 01.01.2026).

Was kostet die Regelversorgung bei Befund 3.2?

Die Regelversorgung ist mit 667,91 € bewertet: 272,82 € zahnärztliches Honorar und 395,09 € Material- und Laborkosten. Der Festzuschuss ist ein fester Anteil davon, unabhängig von der tatsächlich gewählten Versorgung.