Festzuschuss Befund 3.1
Die Krankenkasse zahlt bei Befund 3.1 571,29 €, mit Bonusheft bis 714,11 €, im Härtefall 952,15 € (gültig ab 01.01.2026).
Befund
Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer
Gruppe 3: Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden der Nrn. 2.1 oder 2.2 ansetzbar.
Festzuschuss nach Bonus
| Stufe | Anteil | Festzuschuss |
|---|---|---|
| ohne Bonusheft | 60 % | 571,29 € |
| Bonusheft 5 Jahre | 70 % | 666,51 € |
| Bonusheft 10 Jahre | 75 % | 714,11 € |
| Härtefall | 100 % | 952,15 € |
Woraus sich der Betrag ergibt
| Zahnärztliches Honorar der Regelversorgung | 251,49 € |
| Material- und Laborkosten der Regelversorgung | 700,66 € |
| Regelversorgung gesamt (= 100 %) | 952,15 € |
|---|
Eigenanteil = Rechnungsbetrag − Festzuschuss. Bei einer Versorgung über die Regelversorgung hinaus bleibt der Festzuschuss gleich, den Mehrbetrag tragen Sie selbst.
Weitere Befunde dieser Gruppe
- Befund 3.2: a) Beidseitig bis zu den Eckzähnen oder bis zu den ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe,
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Stand: 2026-11-08. Quelle: GKV-Spitzenverband; Festzuschuss-Richtlinie (G-BA).
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Festzuschuss für Befund 3.1?
571,29 € ohne Bonusheft, 666,51 € mit 5 Jahren, 714,11 € mit 10 Jahren Bonusheft und 952,15 € im Härtefall (gültig ab 01.01.2026).
Was kostet die Regelversorgung bei Befund 3.1?
Die Regelversorgung ist mit 952,15 € bewertet: 251,49 € zahnärztliches Honorar und 700,66 € Material- und Laborkosten. Der Festzuschuss ist ein fester Anteil davon, unabhängig von der tatsächlich gewählten Versorgung.