Festzuschuss Befund 2.7
Die Krankenkasse zahlt bei Befund 2.7 79,46 €, mit Bonusheft bis 99,33 €, im Härtefall 132,44 € (gültig ab 01.01.2026).
Befund
Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten Lücke im Verblendbereich (15-25 und 34- 44), je Verblendung für einen ersetzten Zahn, auch für einen der Lücke angrenzenden Brückenanker im Verblendbereich
Gruppe 2: Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I).
Festzuschuss nach Bonus
| Stufe | Anteil | Festzuschuss |
|---|---|---|
| ohne Bonusheft | 60 % | 79,46 € |
| Bonusheft 5 Jahre | 70 % | 92,71 € |
| Bonusheft 10 Jahre | 75 % | 99,33 € |
| Härtefall | 100 % | 132,44 € |
Woraus sich der Betrag ergibt
| Zahnärztliches Honorar der Regelversorgung | 7,80 € |
| Material- und Laborkosten der Regelversorgung | 124,64 € |
| Regelversorgung gesamt (= 100 %) | 132,44 € |
|---|
Eigenanteil = Rechnungsbetrag − Festzuschuss. Bei einer Versorgung über die Regelversorgung hinaus bleibt der Festzuschuss gleich, den Mehrbetrag tragen Sie selbst.
Weitere Befunde dieser Gruppe
- Befund 2.1: Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke
- Befund 2.2: Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Lücke
- Befund 2.3: Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer
- Befund 2.4: Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer
- Befund 2.5: An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn
- Befund 2.6: Disparallele Pfeilerzähne zur festsitzenden Zahnersatzversorgung, Zuschlag je
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Stand: 2026-11-08. Quelle: GKV-Spitzenverband; Festzuschuss-Richtlinie (G-BA).
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Festzuschuss für Befund 2.7?
79,46 € ohne Bonusheft, 92,71 € mit 5 Jahren, 99,33 € mit 10 Jahren Bonusheft und 132,44 € im Härtefall (gültig ab 01.01.2026).
Was kostet die Regelversorgung bei Befund 2.7?
Die Regelversorgung ist mit 132,44 € bewertet: 7,80 € zahnärztliches Honorar und 124,64 € Material- und Laborkosten. Der Festzuschuss ist ein fester Anteil davon, unabhängig von der tatsächlich gewählten Versorgung.