Festzuschuss Befund 2.1
Die Krankenkasse zahlt bei Befund 2.1 552,96 €, mit Bonusheft bis 691,20 €, im Härtefall 921,60 € (gültig ab 01.01.2026).
Befund
Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke
Gruppe 2: Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I). Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar.
Festzuschuss nach Bonus
| Stufe | Anteil | Festzuschuss |
|---|---|---|
| ohne Bonusheft | 60 % | 552,96 € |
| Bonusheft 5 Jahre | 70 % | 645,12 € |
| Bonusheft 10 Jahre | 75 % | 691,20 € |
| Härtefall | 100 % | 921,60 € |
Woraus sich der Betrag ergibt
| Zahnärztliches Honorar der Regelversorgung | 452,17 € |
| Material- und Laborkosten der Regelversorgung | 469,43 € |
| Regelversorgung gesamt (= 100 %) | 921,60 € |
|---|
Eigenanteil = Rechnungsbetrag − Festzuschuss. Bei einer Versorgung über die Regelversorgung hinaus bleibt der Festzuschuss gleich, den Mehrbetrag tragen Sie selbst.
Weitere Befunde dieser Gruppe
- Befund 2.2: Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Lücke
- Befund 2.3: Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer
- Befund 2.4: Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer
- Befund 2.5: An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn
- Befund 2.6: Disparallele Pfeilerzähne zur festsitzenden Zahnersatzversorgung, Zuschlag je
- Befund 2.7: Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten Lücke im Verblendbereich (15-25 und 34- 44), je Ver
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Stand: 2026-11-08. Quelle: GKV-Spitzenverband; Festzuschuss-Richtlinie (G-BA).
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Festzuschuss für Befund 2.1?
552,96 € ohne Bonusheft, 645,12 € mit 5 Jahren, 691,20 € mit 10 Jahren Bonusheft und 921,60 € im Härtefall (gültig ab 01.01.2026).
Was kostet die Regelversorgung bei Befund 2.1?
Die Regelversorgung ist mit 921,60 € bewertet: 452,17 € zahnärztliches Honorar und 469,43 € Material- und Laborkosten. Der Festzuschuss ist ein fester Anteil davon, unabhängig von der tatsächlich gewählten Versorgung.