Festzuschuss Befund 1.5
Die Krankenkasse zahlt bei Befund 1.5 150,94 €, mit Bonusheft bis 188,68 €, im Härtefall 251,57 € (gültig ab 01.01.2026).
Befund
Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn
Gruppe 1: Erhaltungswürdiger Zahn
Festzuschuss nach Bonus
| Stufe | Anteil | Festzuschuss |
|---|---|---|
| ohne Bonusheft | 60 % | 150,94 € |
| Bonusheft 5 Jahre | 70 % | 176,10 € |
| Bonusheft 10 Jahre | 75 % | 188,68 € |
| Härtefall | 100 % | 251,57 € |
Woraus sich der Betrag ergibt
| Zahnärztliches Honorar der Regelversorgung | 113,95 € |
| Material- und Laborkosten der Regelversorgung | 137,62 € |
| Regelversorgung gesamt (= 100 %) | 251,57 € |
|---|
Eigenanteil = Rechnungsbetrag − Festzuschuss. Bei einer Versorgung über die Regelversorgung hinaus bleibt der Festzuschuss gleich, den Mehrbetrag tragen Sie selbst.
Weitere Befunde dieser Gruppe
- Befund 1.1: Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichend
- Befund 1.2: Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder
- Befund 1.3: Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichend
- Befund 1.4: Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines konfektionierten metallischen Stifta
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Stand: 2026-11-08. Quelle: GKV-Spitzenverband; Festzuschuss-Richtlinie (G-BA).
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Festzuschuss für Befund 1.5?
150,94 € ohne Bonusheft, 176,10 € mit 5 Jahren, 188,68 € mit 10 Jahren Bonusheft und 251,57 € im Härtefall (gültig ab 01.01.2026).
Was kostet die Regelversorgung bei Befund 1.5?
Die Regelversorgung ist mit 251,57 € bewertet: 113,95 € zahnärztliches Honorar und 137,62 € Material- und Laborkosten. Der Festzuschuss ist ein fester Anteil davon, unabhängig von der tatsächlich gewählten Versorgung.