Festzuschuss Befund 1.3
Die Krankenkasse zahlt bei Befund 1.3 80,66 €, mit Bonusheft bis 100,83 €, im Härtefall 134,44 € (gültig ab 01.01.2026).
Befund
Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte)
Gruppe 1: Erhaltungswürdiger Zahn
Festzuschuss nach Bonus
| Stufe | Anteil | Festzuschuss |
|---|---|---|
| ohne Bonusheft | 60 % | 80,66 € |
| Bonusheft 5 Jahre | 70 % | 94,11 € |
| Bonusheft 10 Jahre | 75 % | 100,83 € |
| Härtefall | 100 % | 134,44 € |
Woraus sich der Betrag ergibt
| Zahnärztliches Honorar der Regelversorgung | 12,61 € |
| Material- und Laborkosten der Regelversorgung | 121,83 € |
| Regelversorgung gesamt (= 100 %) | 134,44 € |
|---|
Eigenanteil = Rechnungsbetrag − Festzuschuss. Bei einer Versorgung über die Regelversorgung hinaus bleibt der Festzuschuss gleich, den Mehrbetrag tragen Sie selbst.
Weitere Befunde dieser Gruppe
- Befund 1.1: Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichend
- Befund 1.2: Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder
- Befund 1.4: Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines konfektionierten metallischen Stifta
- Befund 1.5: Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus
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Stand: 2026-11-08. Quelle: GKV-Spitzenverband; Festzuschuss-Richtlinie (G-BA).
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Festzuschuss für Befund 1.3?
80,66 € ohne Bonusheft, 94,11 € mit 5 Jahren, 100,83 € mit 10 Jahren Bonusheft und 134,44 € im Härtefall (gültig ab 01.01.2026).
Was kostet die Regelversorgung bei Befund 1.3?
Die Regelversorgung ist mit 134,44 € bewertet: 12,61 € zahnärztliches Honorar und 121,83 € Material- und Laborkosten. Der Festzuschuss ist ein fester Anteil davon, unabhängig von der tatsächlich gewählten Versorgung.