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GOZ 6190: Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung…

GOZ 6190 kostet 18,11 € beim üblichen 2,3-fachen Satz – zwischen 7,87 € (1,0-fach) und 27,56 € (3,5-fach). Die Nummer ist mit 140 Punkten bewertet (G. Kieferorthopädische Leistungen).

Amtlicher Leistungstext

Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen Neben der Leistung nach der Nummer 6190 ist die Leistung nach der Nummer 0010 in derselben Sitzung nicht berechnungsfähig.

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBetragHinweis
1,0-fach7,87 €Mindestsatz
1,5-fach11,81 €
1,8-fach14,17 €
2,3-fach18,11 €Schwellenwert, üblich
2,5-fach19,68 €nur mit Begründung
3,0-fach23,62 €nur mit Begründung
3,5-fach27,56 €Höchstsatz ohne Vereinbarung

Rechenweg: 140 Punkte × 5,62421 Cent × Faktor, kaufmännisch auf Cent gerundet. Ohne Material- und Laborkosten (§ 4 und § 9 GOZ).

Weitere Nummern in diesem Abschnitt

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Stand: 2026-11-08. Quelle: GOZ, Anlage 1; Regeln: § 5 GOZ.

Häufige Fragen

Was kostet GOZ 6190?

18,11 € beim üblichen 2,3-fachen Satz (140 Punkte × 5,62421 Cent × 2,3). Die Spanne reicht von 7,87 € (1,0-fach) bis 27,56 € (3,5-fach).

Darf der Zahnarzt GOZ 6190 höher als 2,3-fach berechnen?

Ja, bis 3,5-fach (27,56 €), aber nur mit schriftlicher, auf den Einzelfall bezogener Begründung auf der Rechnung (§ 5 Abs. 2 und § 10 Abs. 3 GOZ). Darüber nur mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung (§ 2 GOZ).