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GOZ 6080: Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss während der W…

GOZ 6080 kostet 465,68 € beim üblichen 2,3-fachen Satz – zwischen 202,47 € (1,0-fach) und 708,65 € (3,5-fach). Die Nummer ist mit 3600 Punkten bewertet (G. Kieferorthopädische Leistungen).

Amtlicher Leistungstext

Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss während der Wachstumsphase einschließlich Retention, hoher Umfang Bei Maßnahmen von mittlerem Umfang muss mindestens ein Kriterium nach den Buchstaben a bis c, bei Maßnahmen von hohem Umfang müssen mindestens zwei der Kriterien erfüllt sein: a) Ausmaß der Bissverschiebung: mehr als 4 Millimeter, b) Richtung der durchzuführenden Bissverschiebung, Unterkiefer relativ zum Oberkiefer: dorsal, c) Skelettale Bedingungen: ungünstige Wachstumsvoraussetzungen. Die Leistungen nach den Nummern 6030 bis 6080 umfassen alle im Behandlungsplan festgelegten Maßnahmen innerhalb eines Zeitraumes von bis zu vier Jahren. Die Maßnahmen im Sinne der Nummern 6030 bis 6080 umfassen alle Leistungen zur Kieferumformung und Retention bzw. zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss innerhalb eines Zeitraumes von bis zu vier Jahren, unabhängig von den angewandten Behandlungsmethoden oder den verwendeten Therapiegeräten. Neben den Leistungen nach den Nummern 6030 bis 6080 sind Leistungen nach den Nummern 6190 bis 6260 nicht berechnungsfähig.

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBetragHinweis
1,0-fach202,47 €Mindestsatz
1,5-fach303,71 €
1,8-fach364,45 €
2,3-fach465,68 €Schwellenwert, üblich
2,5-fach506,18 €nur mit Begründung
3,0-fach607,41 €nur mit Begründung
3,5-fach708,65 €Höchstsatz ohne Vereinbarung

Rechenweg: 3600 Punkte × 5,62421 Cent × Faktor, kaufmännisch auf Cent gerundet. Ohne Material- und Laborkosten (§ 4 und § 9 GOZ).

Weitere Nummern in diesem Abschnitt

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Stand: 2026-11-08. Quelle: GOZ, Anlage 1; Regeln: § 5 GOZ.

Häufige Fragen

Was kostet GOZ 6080?

465,68 € beim üblichen 2,3-fachen Satz (3600 Punkte × 5,62421 Cent × 2,3). Die Spanne reicht von 202,47 € (1,0-fach) bis 708,65 € (3,5-fach).

Darf der Zahnarzt GOZ 6080 höher als 2,3-fach berechnen?

Ja, bis 3,5-fach (708,65 €), aber nur mit schriftlicher, auf den Einzelfall bezogener Begründung auf der Rechnung (§ 5 Abs. 2 und § 10 Abs. 3 GOZ). Darüber nur mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung (§ 2 GOZ).