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GOZ 5250: Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung e…

GOZ 5250 kostet 18,11 € beim üblichen 2,3-fachen Satz – zwischen 7,87 € (1,0-fach) und 27,56 € (3,5-fach). Die Nummer ist mit 140 Punkten bewertet (F. Prothetische Leistungen).

Amtlicher Leistungstext

Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese (ohne Abformung)

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBetragHinweis
1,0-fach7,87 €Mindestsatz
1,5-fach11,81 €
1,8-fach14,17 €
2,3-fach18,11 €Schwellenwert, üblich
2,5-fach19,68 €nur mit Begründung
3,0-fach23,62 €nur mit Begründung
3,5-fach27,56 €Höchstsatz ohne Vereinbarung

Rechenweg: 140 Punkte × 5,62421 Cent × Faktor, kaufmännisch auf Cent gerundet. Ohne Material- und Laborkosten (§ 4 und § 9 GOZ).

Weitere Nummern in diesem Abschnitt

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Stand: 2026-11-08. Quelle: GOZ, Anlage 1; Regeln: § 5 GOZ.

Häufige Fragen

Was kostet GOZ 5250?

18,11 € beim üblichen 2,3-fachen Satz (140 Punkte × 5,62421 Cent × 2,3). Die Spanne reicht von 7,87 € (1,0-fach) bis 27,56 € (3,5-fach).

Darf der Zahnarzt GOZ 5250 höher als 2,3-fach berechnen?

Ja, bis 3,5-fach (27,56 €), aber nur mit schriftlicher, auf den Einzelfall bezogener Begründung auf der Rechnung (§ 5 Abs. 2 und § 10 Abs. 3 GOZ). Darüber nur mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung (§ 2 GOZ).