GOZ 1030: Lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung oder initial…
GOZ 1030 kostet 11,64 € beim üblichen 2,3-fachen Satz – zwischen 5,06 € (1,0-fach) und 17,72 € (3,5-fach). Die Nummer ist mit 90 Punkten bewertet (B. Prophylaktische Leistungen).
Amtlicher Leistungstext
Lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung oder initialen Kariesbehandlung mit einer individuell gefertigten Schiene als Medikamententräger, je Kiefer 1. Die Herstellung einer individuell angefertigten Schiene als Medikamententräger (z. B. Tiefziehschiene) ist gesondert berechnungsfähig. 2. Mit der Gebühr sind die Kosten für das verwendete Medikament abgegolten. 3. Die Anwendung eines konfektionierten Löffels als Medikamententräger erfüllt nicht den Inhalt der Leistung nach der Nummer 1030. 4. Bei Anwendung einer individuell gefertigten Schiene als Medikamententräger für Fluoridierungsmittel ist die mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach der Nummer 1030 innerhalb eines Jahres in der Rechnung zu begründen.
Betrag nach Steigerungsfaktor
| Faktor | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| 1,0-fach | 5,06 € | Mindestsatz |
| 1,5-fach | 7,59 € | |
| 1,8-fach | 9,11 € | |
| 2,3-fach | 11,64 € | Schwellenwert, üblich |
| 2,5-fach | 12,65 € | nur mit Begründung |
| 3,0-fach | 15,19 € | nur mit Begründung |
| 3,5-fach | 17,72 € | Höchstsatz ohne Vereinbarung |
Rechenweg: 90 Punkte × 5,62421 Cent × Faktor, kaufmännisch auf Cent gerundet. Ohne Material- und Laborkosten (§ 4 und § 9 GOZ).
Weitere Nummern in diesem Abschnitt
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Stand: 2026-11-08. Quelle: GOZ, Anlage 1; Regeln: § 5 GOZ.
Häufige Fragen
Was kostet GOZ 1030?
11,64 € beim üblichen 2,3-fachen Satz (90 Punkte × 5,62421 Cent × 2,3). Die Spanne reicht von 5,06 € (1,0-fach) bis 17,72 € (3,5-fach).
Darf der Zahnarzt GOZ 1030 höher als 2,3-fach berechnen?
Ja, bis 3,5-fach (17,72 €), aber nur mit schriftlicher, auf den Einzelfall bezogener Begründung auf der Rechnung (§ 5 Abs. 2 und § 10 Abs. 3 GOZ). Darüber nur mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung (§ 2 GOZ).