Festzuschuss Befund 7.2
Die Krankenkasse zahlt bei Befund 7.2 146,39 €, mit Bonusheft bis 182,99 €, im Härtefall 243,98 € (gültig ab 01.01.2026).
Befund
Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über den Befund nach Nr. 7.1 hinausgeht, je implantatgetragene Krone, Brückenanker oder Brückenglied, höchstens viermal je Kiefer
Gruppe 7: Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen
Festzuschuss nach Bonus
| Stufe | Anteil | Festzuschuss |
|---|---|---|
| ohne Bonusheft | 60 % | 146,39 € |
| Bonusheft 5 Jahre | 70 % | 170,79 € |
| Bonusheft 10 Jahre | 75 % | 182,99 € |
| Härtefall | 100 % | 243,98 € |
Woraus sich der Betrag ergibt
| Zahnärztliches Honorar der Regelversorgung | 106,48 € |
| Material- und Laborkosten der Regelversorgung | 137,50 € |
| Regelversorgung gesamt (= 100 %) | 243,98 € |
|---|
Eigenanteil = Rechnungsbetrag − Festzuschuss. Bei einer Versorgung über die Regelversorgung hinaus bleibt der Festzuschuss gleich, den Mehrbetrag tragen Sie selbst.
Weitere Befunde dieser Gruppe
- Befund 7.1: Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion (vorhandenes Implantat bei zahnbegrenzter Einzelza
- Befund 7.3: Wiederherstellungsbedürftige Suprakonstruktionen (Facette), je Facette
- Befund 7.4: Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer oder zu verschraubender Zahne
- Befund 7.5: Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktionen, je Prothesenkonstruktion
- Befund 7.6: Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei atrophiertem zahnlosem Kiefer, je implanta
- Befund 7.7: Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, Umgestaltung einer
Alle Festzuschüsse · GOZ-Nummern mit Preis
Stand: 2026-11-08. Quelle: GKV-Spitzenverband; Festzuschuss-Richtlinie (G-BA).
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Festzuschuss für Befund 7.2?
146,39 € ohne Bonusheft, 170,79 € mit 5 Jahren, 182,99 € mit 10 Jahren Bonusheft und 243,98 € im Härtefall (gültig ab 01.01.2026).
Was kostet die Regelversorgung bei Befund 7.2?
Die Regelversorgung ist mit 243,98 € bewertet: 106,48 € zahnärztliches Honorar und 137,50 € Material- und Laborkosten. Der Festzuschuss ist ein fester Anteil davon, unabhängig von der tatsächlich gewählten Versorgung.