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GOZ 9100: Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation ohne zusätzliche S…

GOZ 9100 kostet 348,49 € beim üblichen 2,3-fachen Satz – zwischen 151,52 € (1,0-fach) und 530,31 € (3,5-fach). Die Nummer ist mit 2694 Punkten bewertet (K. Implantologische Leistungen).

Amtlicher Leistungstext

Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation ohne zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Mit der Leistung nach der Nummer 9100 sind folgende Leistungen abgegolten: Lagerbildung, Glättung des Alveolarfortsatzes, gegebenenfalls Entnahme von Knochen innerhalb des Aufbaugebietes, Einbringung von Aufbaumaterial (Knochen und/oder Knochenersatzmaterial) und Wundverschluss mit vollständiger Schleimhautabdeckung, gegebenenfalls einschließlich Einbringung und Fixierung resorbierbarer oder nicht resorbierbarer Barrieren 1. Die Leistung nach der Nummer 9100 ist für die Glättung des Alveolarfortsatzes im Bereich des Implantatbettes nicht berechnungsfähig. 2. Neben der Leistung nach der Nummer 9100 sind die Leistungen nach der Nummer 9130 nicht berechnungsfähig. 3. Wird die Leistung nach der Nummer 9100 in derselben Kieferhälfte neben der Leistung nach der Nummer 9110 erbracht, ist die Hälfte der Gebühr der Nummer 9100 berechnungsfähig. 4. Wird die Leistung nach der Nummer 9100 in derselben Kieferhälfte neben der Leistung nach der Nummer 9120 erbracht, ist ein Drittel der Gebühr der Nummer 9100 berechnungsfähig.

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBetragHinweis
1,0-fach151,52 €Mindestsatz
1,5-fach227,27 €
1,8-fach272,73 €
2,3-fach348,49 €Schwellenwert, üblich
2,5-fach378,79 €nur mit Begründung
3,0-fach454,55 €nur mit Begründung
3,5-fach530,31 €Höchstsatz ohne Vereinbarung

Rechenweg: 2694 Punkte × 5,62421 Cent × Faktor, kaufmännisch auf Cent gerundet. Ohne Material- und Laborkosten (§ 4 und § 9 GOZ).

Weitere Nummern in diesem Abschnitt

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Stand: 2026-11-08. Quelle: GOZ, Anlage 1; Regeln: § 5 GOZ.

Häufige Fragen

Was kostet GOZ 9100?

348,49 € beim üblichen 2,3-fachen Satz (2694 Punkte × 5,62421 Cent × 2,3). Die Spanne reicht von 151,52 € (1,0-fach) bis 530,31 € (3,5-fach).

Darf der Zahnarzt GOZ 9100 höher als 2,3-fach berechnen?

Ja, bis 3,5-fach (530,31 €), aber nur mit schriftlicher, auf den Einzelfall bezogener Begründung auf der Rechnung (§ 5 Abs. 2 und § 10 Abs. 3 GOZ). Darüber nur mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung (§ 2 GOZ).