Zahnarztkosten-Rechner

GOZ 4005: Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalin…

GOZ 4005 kostet 10,35 € beim üblichen 2,3-fachen Satz – zwischen 4,50 € (1,0-fach) und 15,75 € (3,5-fach). Die Nummer ist mit 80 Punkten bewertet (E. Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums).

Amtlicher Leistungstext

Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex (z. B. des Parodontalen Screening-Index PSI) Die Leistung nach der Nummer 4005 ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal berechnungsfähig.

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBetragHinweis
1,0-fach4,50 €Mindestsatz
1,5-fach6,75 €
1,8-fach8,10 €
2,3-fach10,35 €Schwellenwert, üblich
2,5-fach11,25 €nur mit Begründung
3,0-fach13,50 €nur mit Begründung
3,5-fach15,75 €Höchstsatz ohne Vereinbarung

Rechenweg: 80 Punkte × 5,62421 Cent × Faktor, kaufmännisch auf Cent gerundet. Ohne Material- und Laborkosten (§ 4 und § 9 GOZ).

Weitere Nummern in diesem Abschnitt

← GOZ 4000 · alle Nummern · GOZ 4020 →

Stand: 2026-11-08. Quelle: GOZ, Anlage 1; Regeln: § 5 GOZ.

Häufige Fragen

Was kostet GOZ 4005?

10,35 € beim üblichen 2,3-fachen Satz (80 Punkte × 5,62421 Cent × 2,3). Die Spanne reicht von 4,50 € (1,0-fach) bis 15,75 € (3,5-fach).

Darf der Zahnarzt GOZ 4005 höher als 2,3-fach berechnen?

Ja, bis 3,5-fach (15,75 €), aber nur mit schriftlicher, auf den Einzelfall bezogener Begründung auf der Rechnung (§ 5 Abs. 2 und § 10 Abs. 3 GOZ). Darüber nur mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung (§ 2 GOZ).