Zahnarztkosten-Rechner

GOZ 2320: Wiederherstellung einer Krone, einer Teilkrone, eines Veneers, eine…

GOZ 2320 kostet 45,27 € beim üblichen 2,3-fachen Satz – zwischen 19,68 € (1,0-fach) und 68,90 € (3,5-fach). Die Nummer ist mit 350 Punkten bewertet (C. Konservierende Leistungen).

Amtlicher Leistungstext

Wiederherstellung einer Krone, einer Teilkrone, eines Veneers, eines Brückenankers, einer Verblendschale oder einer Verblendung an festsitzendem Zahnersatz, gegebenenfalls einschließlich Wiedereingliederung und Abformung

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBetragHinweis
1,0-fach19,68 €Mindestsatz
1,5-fach29,53 €
1,8-fach35,43 €
2,3-fach45,27 €Schwellenwert, üblich
2,5-fach49,21 €nur mit Begründung
3,0-fach59,05 €nur mit Begründung
3,5-fach68,90 €Höchstsatz ohne Vereinbarung

Rechenweg: 350 Punkte × 5,62421 Cent × Faktor, kaufmännisch auf Cent gerundet. Ohne Material- und Laborkosten (§ 4 und § 9 GOZ).

Weitere Nummern in diesem Abschnitt

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Stand: 2026-11-08. Quelle: GOZ, Anlage 1; Regeln: § 5 GOZ.

Häufige Fragen

Was kostet GOZ 2320?

45,27 € beim üblichen 2,3-fachen Satz (350 Punkte × 5,62421 Cent × 2,3). Die Spanne reicht von 19,68 € (1,0-fach) bis 68,90 € (3,5-fach).

Darf der Zahnarzt GOZ 2320 höher als 2,3-fach berechnen?

Ja, bis 3,5-fach (68,90 €), aber nur mit schriftlicher, auf den Einzelfall bezogener Begründung auf der Rechnung (§ 5 Abs. 2 und § 10 Abs. 3 GOZ). Darüber nur mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung (§ 2 GOZ).