Zahnarztkosten-Rechner

GOZ 0065: Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßna…

GOZ 0065 kostet 10,35 € beim üblichen 2,3-fachen Satz – zwischen 4,50 € (1,0-fach) und 15,75 € (3,5-fach). Die Nummer ist mit 80 Punkten bewertet (A. Allgemeine zahnärztliche Leistungen).

Amtlicher Leistungstext

Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Neben der Leistung nach der Nummer 0065 sind konventionelle Abformungen nach diesem Gebührenverzeichnis für dieselbe Kieferhälfte oder denselben Frontzahnbereich nicht berechnungsfähig.

Betrag nach Steigerungsfaktor

FaktorBetragHinweis
1,0-fach4,50 €Mindestsatz
1,5-fach6,75 €
1,8-fach8,10 €
2,3-fach10,35 €Schwellenwert, üblich
2,5-fach11,25 €nur mit Begründung
3,0-fach13,50 €nur mit Begründung
3,5-fach15,75 €Höchstsatz ohne Vereinbarung

Rechenweg: 80 Punkte × 5,62421 Cent × Faktor, kaufmännisch auf Cent gerundet. Ohne Material- und Laborkosten (§ 4 und § 9 GOZ).

Weitere Nummern in diesem Abschnitt

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Stand: 2026-11-08. Quelle: GOZ, Anlage 1; Regeln: § 5 GOZ.

Häufige Fragen

Was kostet GOZ 0065?

10,35 € beim üblichen 2,3-fachen Satz (80 Punkte × 5,62421 Cent × 2,3). Die Spanne reicht von 4,50 € (1,0-fach) bis 15,75 € (3,5-fach).

Darf der Zahnarzt GOZ 0065 höher als 2,3-fach berechnen?

Ja, bis 3,5-fach (15,75 €), aber nur mit schriftlicher, auf den Einzelfall bezogener Begründung auf der Rechnung (§ 5 Abs. 2 und § 10 Abs. 3 GOZ). Darüber nur mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung (§ 2 GOZ).